Betrieblicher Brandschutz

Betrieblicher Brandschutz

Schutz für Ihr Unternehmen mit Mensch, Maschine

Nach § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hat ein Unternehmen bzw. Arbeitgeber für die geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der betriebliche Brandschutzbeauftragte – eine vom Unternehmen bzw. dem Arbeitgeber benannte Person – übernimmt zumeist diese Aufgabe. Er berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Ist kein Brandschutzbeauftragter bestellt, bleibt die Geschäftsführung bzw. die Verwaltungsleitung allein für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich.
Ausdrücklich vorgeschrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei:

  • Geschossflächen von mehr als 5.000 qm nach Maßgabe der Industriebaurichtlinie (IndBauRL) des jeweiligen Bundeslandes.
  • Verkaufsstätten, die größer als 2.000 qm sind nach Maßgabe der Verkaufsstättenverordnung (VkVO) des jeweiligen Bundeslandes.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten lohnt sich, da viele Feuerversicherungen einen Prämienrabatt gewähren, wenn im Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist.

Betrieblicher Brandschutz ist Standortsicherung

Ein qualifizierter Brandschutzbeauftragter gemäß Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb-Richtlinie) aus unserem Hause bietet Ihnen die notwendigen Leistungen an:

  • Regelmäßige Begehungen der gesamten Liegenschaft.
  • Erstellung der notwendigen Begehungsberichte und Überprüfung der Mängelbeseitigung.
  • Brandschutzstellungnahme zu ggf. erforderlichen Anpassungen von Gewerbeeinheiten.
  • Teilnahme an ggf. angesetzten Terminen für behördliche Begehungen.
  • Teilnahme an ggf. angesetzten Terminen für bauliche Abnahmen.
  • Brandschutztechnische Unterweisungen und Übungen mit den in der Liegenschaft Bediensteten (z.B. Aufklärung über die Gefahren, Schulungen im Umgang mit dem Feuerlöschgerät, Räumungsübungen).
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern für Ihr Unternehmen.
  • Beratung bei der Aktualisierung der Brandschutzordnung (BSO).
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes.

Die Korrespondenz und notwendige Terminvereinbarungen – auch mit Dritten (z.B. Architekten und Behörden) – erfolgen grundsätzlich nach Rücksprache und Zustimmung mit Ihnen.

Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes stehen wir für Fragen gerne an Ihrer Seite!