Betriebsmedizin: Ihr Betriebsarzt für betriebliche Gesundheit

Gesundheit am Arbeitsplatz durch Vorsorge

Im Rahmen der betrieblichen Unfall- und Gesundheitsprävention fordert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung und Beratung durch einen Betriebsarzt (auch Betriebsmediziner oder Arbeitsmediziner genannt) sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Seit dem 01.01.2011 werden die diesbezüglichen Einsatzzeiten durch die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen nach Maßgabe der DGUV Vorschrift 2 für den Betriebsarzt näher bestimmt. Durch die Anzahl der Mitarbeiter und die Gefährdung im Unternehmen werden die vorgeschriebenen Einsatzzeiten maßgeblich beeinflusst.

Wir stellen Ihnen einen Betriebsarzt in Ihrer Region bereit. Dieser arbeitet intensiv und vertrauensvoll mit einer von uns entsandten, oder Ihrer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zusammen. Dadurch können wir Ihnen betriebsärztliche Leistungen oder die Komplett-Betreuung (Arbeitssicherheit) und Betriebsmedizin) aus einem Guss anbieten.

Durch optimale Kommunikation, Verknüpfung und Ergänzung im Rahmen einer Komplett-Betreuung lassen sich eine Vielzahl an Synergieeffekten erreichen, deren Gewinn wir gerne an Sie weitergeben.

Unsere Betriebsärzte stehen bei der Beantwortung von arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen zur Verfügung.

Das Angebot ist gerichtet an alle Unternehmen aus den Bereichen:

  • Produktion
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen
  • Handel und Logistik
  • Pharmazeutische Industrie
  • Chemische Industrie

Besonders großes Augenmerk legen wir hierbei auf:

  • Intensiven Austausch und Ergänzung der Erkenntnisse von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Eingehende Unterstützung bei dem Entwurf und der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie anderen Rechtsgrundlagen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoffverordnung (BioStoffV), usw.), die eine Gefährdungsbetrachtung fordern.
  • Ableitung und Empfehlung der betriebsärztlichen Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchungen nach BGI/GUV-I 504-xx sowie nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
  • Unterstützung und Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneverordnung (HygVO) und Biostoffverordnung (BioStoffV).
  • Umfassende Beratung Ihrer betrieblichen Vorgesetzten zu Fragen der Verantwortung und Sorgfalt sowie Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu den betriebsrelevanten Gesundheitsthemen.
  • Effiziente Einbindung des Arbeitsschutzmanagements in ggf. bereits bestehende Management Systeme (Beispiel: DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 9000 ff., ISO/TS 16949).
  • Eine innovative, optimierte und auf Wunsch digitale Dokumentation aller Aktivitäten im Rahmen der Betriebsmedizin und des Gesundheitsschutzes bindet moderne Techniken der Datenhaltung ein und unterstützt somit Ihr Informationsmanagement.
  • Optionale Einführung eines Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS), auch datenbankbasiert.
  • Auf Wunsch Durchführung von Unterweisungen als „Frontveranstaltung“ und / oder Online und systembasiert zu arbeitsmedizinischen Themen.
  • Unsere Reaktionen auf Ihre Fragestellungen sowie unsere Berichterstattungen erfolgen stets unmittelbar, zuverlässig und in der Regel innerhalb von 2 bis 24 Stunden. Dies ist Versprochen!

Vorteile durch externe Dienstleistungen

Die Vorteile einer externen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind vielfältig:

  • Auf Basis der berufsgenossenschaftlich geregelten Einsatzzeiten sind die Kosten deutlich geringer. Das Unternehmer-Modell nach DGUV Vorschrift 2 für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern ist oftmals teurer als es zunächst erscheint.
  • Entlastung des Unternehmers, d. h. der hohe Zeitaufwand für die Teilnahme an Fortbildungs-, Informations- und Motivationsmaßnahmen (im Falle des praktizierten Unternehmer-Modells) entfällt.
  • Bei Veränderung des Personalbestands unmittelbare Anpassung der Kosten.
  • Bedarfsgerechte Verfügbarkeit der externen Dienstleistung ohne Leerlaufzeiten.
  • Umfangreicher Informationsbestand durch den fachübergreifenden, überbetrieblichen Erfahrungshorizont.
  • Kurze Kündigungsfristen Ihres Arbeitsmediziners bei flexibler Vertragsbindung.
  • Zuständigkeit wird geteilt und von externer Seite mit getragen.
  • Zeitaufwendige Maßnahmen, die für Unterweisung der Mitarbeiter von Betriebsanweisungen notwendig sind, werden ausgelagert.
  • Die Fokussierung auf Ihr Kerngeschäft bleibt erhalten.

Im Rahmen der Betriebsmedizin stehen wir für Fragen gerne zur Seite!